Rechtsanwalt
Ludwig Wachter
Diplom Betriebswirt
Telefon: 0941 2966001
Telefax: 0941 2966002
E-Mail: kontakt@ra-wachter.de

 

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Markenrecht 1 Kaufrecht 1

Rechtsanwalt Wachter
Markenrecht
Regensburg

 

 

Markenrecht

Im Markenrecht unterstütze ich Sie bei Markeneintragungen, in Markenverletzungsverfahren und bei der Abfassung von Marken- Lizenzverträgen.

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Wettbewerbsrecht

In der Praxis am wichtigsten ist hier die Problematik der irreführenden Werbung und der Verletzung von Vorschriften, die das Marktverhalten regeln.

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Kaufrecht

Bei den meisten Fällen im Bereich Kaufrecht geht es um Fragen der Gewährleistung wegen Sachmängeln, z.B. bei Kraftfahrzeugen. 

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Wegen der Konzentration auf Markenrecht, Kauf- und Wettbewerbsrecht  biete ich fachlich besonders kompetente Beratung unter Einbeziehung der aktuellsten Urteile des Bundesgerichtshofs.

Mandanten profitieren darüber hinaus von meiner über 20- jährigen Berufserfahrung.

Zügige Terminvergabe, in dringenden Fällen innerhalb von 24 Stunden. 

Telefonische Besprechung vorab möglich. 

 

 

Haben Sie eine Abmahnung aus dem Markenrecht oder Wettbewerbsrecht erhalten ?

Dann muss schnell und vor allen Dingen richtig reagiert werden.

Es muss kurzfristig eine rechtliche Überprüfung vorgenommen werden ob und ggf. inwieweit die Abmahnung berechtigt ist. Je nachdem wie das Ergebnis dieser Prüfung ausfällt ist die Abmahnung entweder zurückzuweisen oder es wird eine –ggf. modifizierte- Unterlassungserklärung abgegeben. Dadurch kann oft eine langwierige und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Wurden Ihre Markenrechte verletzt oder wirbt ein Konkurrent mit unlauteren Mitteln ?

Auch hier ist es wichtig, dass Sie genau prüfen lassen, welche Ansprüche bestehen und dass Sie dann rasch aktiv werden, denn durch zu langes Warten kann die Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen per einstweiliger Verfügung vereitelt werden. Es bleibt dann nur noch der länger dauernde Klageweg.

Wollen Sie eine Marke anmelden ?

Ich führe für Sie deutsche, europäische und internationale Markenanmeldungen durch.

Zwei Fragen sind vorab immer zu klären:

  • ist die Marke in der von Ihnen gewünschten Form eintragungsfähig ?
  • Verletzen Sie durch Ihre Marke ältere Marken- oder Firmenrechte ?

Gerade beim letztgenannten Punkt ist eine sorgfältige Recherche und rechtliche Prüfung erforderlich, sonst drohen Abmahnungen und Klagen.

Gerne beantworte ich Ihre weiteren Fragen.

 

Aktuelle Urteile